Geschrieben am 28.10.2024 von:
In unserer Reihe „Basis-Wissen Datenschutz“ erhältst du einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Begriffe und Themen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Doch bevor wir damit starten, wollen wir uns zunächst vor Augen halten, worum es beim Datenschutz eigentlich geht:
Der Datenschutz ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in unserem Grundrecht verankert. Jede Person hat das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 8 GRCh) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person befugt ist, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen.
Regelungen zum Datenschutz finden sich in der DS-GVO, aber auch in nationalen Regelungen wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Landesdatenschutzgesetzen oder speziellen Gesetzen. In unserer Reihe liegt der Fokus auf der DS-GVO als zentrale Vorschrift im Datenschutz.
Die DS-GVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten (Art. 1 Abs. 1 DS-GVO). Sie schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 2 DS-GVO).
Das bedeutet: Immer, wenn personenbezogene Daten von Menschen verarbeitet werden, ist der Datenschutz zu beachten. Doch was sind eigentlich personenbezogene Daten und was bedeutet Verarbeitung denn genau? Um diese und weitere wichtige Begriffe geht es in unserem nächsten Beitrag.
Du hast Fragen zum Datenschutz, brauchst Beratung oder einen Datenschutzbeauftragten? Dann schreib uns einfach eine kurze Nachricht an contact@morgenstern-privacy.com, wir melden uns dann bei dir!