NIS-2-Richtlinie | Ist dein Unternehmen bereit für die neuen Sicherheitsanforderungen?

Geschrieben am 28.08.2024 von:

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NIS – das steckt hinter der Abkürzung

Die Abkürzung NIS steht für „Network and Information Security“. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Netz- und Informationssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu stärken.

NIS-2 – was sich ab 2024 ändert

Ab Oktober 2024 treten mit der NIS-2-Richtlinie neue verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten für zahlreiche Unternehmen und Organisationen in 18 kritischen Sektoren in Kraft – darunter auch viele, die bisher nicht betroffen waren. Auch Unternehmen, die als Lieferanten tätig sind, könnten indirekt betroffen sein. Die NIS-2-Richtlinie ersetzt die NIS-Richtlinie von 2016 und zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau in der EU insgesamt zu verbessern. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie erweitert NIS-2 den Kreis der betroffenen Unternehmen, die Anforderungen sowie die behördliche Aufsicht erheblich. Verstöße gegen die NIS-2-Richtlinie können mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Unsicherheit bei Unternehmen

Viele Unternehmen sind noch unsicher, ob sie von dieser Richtlinie betroffen sind. Selbst wenn diese Frage geklärt werden kann, bleibt die Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen zu erfüllen und den konkreten Handlungsbedarf zu ermitteln.

Ist dein Unternehmen NIS-2-ready?

Auch du weißt nicht, ob dein Unternehmen von der Richtlinie betroffen ist? Dann empfehlen wir dir den
MORGENSTERN NIS-2 Quick-Check. Er gibt dir eine erste Einschätzung, ob die NIS-2-Richtlinie für dein Unternehmen relevant sein könnte.

Dein Fahrplan – Leitfaden zur NIS-2-Umsetzung

Zusätzlich zu diesem Kurz-Check geben wir dir gerne einen Leitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Umsetzung der zentralen Anforderungen von NIS-2 an die Hand, damit du sicher sein kannst, dass dein Unternehmen optimal auf die neuen Herausforderungen vorbereitet ist.

  1. Verantwortung der Geschäftsleitung: Die Geschäftsleitung muss Risiken identifizieren, geeignete Maßnahmen ergreifen und deren Umsetzung überwachen.
  2. Risikomanagement-Prozess: Entwicklung eines Risikomanagement-Frameworks zur Identifizierung und Priorisierung von Sicherheitsrisiken.
  3. Sicherheitsvorfall-Managementsystem: Einrichtung von Systemen zur Erkennung, Meldung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
  4. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen: Regelmäßige Überprüfungen und Audits zur Identifizierung und Beseitigung von Schwachstellen.
  5. Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung und zum Aufbau eines starken Sicherheitsbewusstseins.
  6. Netzwerksicherheit und Zugangskontrollen: Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.
  7. Schutz und Wiederherstellung von Daten: Verschlüsselung von Daten und Implementierung von Backup- und Wiederherstellungsstrategien.
  8. Zusammenarbeit und Meldepflichten: Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einhaltung der Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
  9. Sicherheit in der Lieferkette: Absicherung der Lieferkette durch vertragliche Vereinbarungen und Sicherheitsprinzipien.
  10. Überwachung und Verbesserung: Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen anhand von KPIs und Metriken.

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