Ein Auftragsverarbeiter ist eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen schwerpunktmäßig verarbeitet. Die Beauftragung von (externen) Dienstleistungen, bei denen die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-)Bestandteil ausmacht, stellt keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne dar. Bei einer Auftragsverarbeitung entscheidet der Verantwortliche über Zwecke und Mittel der Verarbeitung, während der Auftragsverarbeiter weisungsgebunden als „verlängerter Arm“ des Verantwortlichen handelt.
Typische Situationen einer Auftragsverarbeitung stellen in der Regel beispielsweise das Hosting von Webseiten, Call-Center-Dienstleistungen, Datenträgerentsorgungen oder das IT-Outsourcing dar. Auch die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen kann eine Form der Auftragsverarbeitung darstellen, wenn bei diesen Tätigkeiten ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Keine Auftragsverarbeitung hingegen sind regelmäßig die Tätigkeiten von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte), Inkassobüros, Bankinstituten oder Postdiensten für den Brief- und Pakettransport.