MORGENSTERN als externer Datenschutzbeauftragter

Wir nehmen deinen Datenschutz in unsere Hand! Datenschutz und Datensicherheit sind Bereiche, die vom Zusammenspiel rechtlicher und technisch-organisatorischer Faktoren geprägt sind. Diese Berücksichtigung spielt bei uns eine große Rolle.

 

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Unser Ansatz

Mit unserem Team und unserem interdisziplinären Ansatz sorgen wir als externe Datenschutzberater in deinem Unternehmen für einen sicheren Datenschutz.

 

Unsere Beratung umfasst:

  • Beratung zur Umsetzung der Datenschutzvorgaben
  • Pflege der Datenschutzdokumentation
  • Individuelle Beratung zu Datenschutzfragen
  • Einhaltung der Meldepflichten bei Datenpannen etc.
  • Korrespondenz mit Betroffenen

 

Diese Unternehmen haben ihren Datenschutz schon in unsere Hand gegeben:

Unser Angebot

Unser Angebot

Du bist unsicher, ob du dich für MORGENSTERN als externen Datenschutzbeauftragten entscheiden solltest? Unsere nachfolgend aufgeführten Benefits helfen dir bei der Entscheidung:

Beratung zur Umsetzung der Datenschutzvorgaben

Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz? Wer soll in diesem Dschungel aus Gesetzesvorgaben noch durchblicken? Na wir! Zwar werden zahlreiche datenschutzrechtliche Anforderungen an dein Unternehmen gestellt, aber wir helfen dir dabei, diese zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.

Erstellung und Pflege der Datenschutzdokumentation

Jede*r Verantwortliche muss nachweisen und belegen können, dass die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden und die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt. Nachweisen bedeutet, dass jedes Unternehmen auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde belegen kann, dass es die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt. Dazu gehört etwa das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder auch eine Übersicht der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Die Erstellung und Pflege dieser Datenschutzdokumentation übernehmen wir für dich.

Zuverlässige und schnelle Hilfestellung bei Datenschutzfragen

Du möchtest eine*n externe*n Dienstleister*in für dein Unternehmen beschäftigen oder stehst kurz vor der Einführung eines neuen Prozesses und fragst dich, was aus Sicht des Datenschutzes zu beachten ist? Vertraue dabei auf uns. Unser geschultes Team steht dir mit schnellen und praxisorientierten Lösungsvorschlägen zur Seite.

Unterstützung bei Betroffenenanfragen und Datenschutz-Folgenabschätzungen

Betroffene, deren Daten von dir verarbeitet werden, haben seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung diverse Rechte. So können Betroffene z.B. von deinem Unternehmen jederzeit eine detaillierte Übersicht aller ihrer in deinem Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten anfordern. Da eine solche Betroffenenanfrage mit einer Frist einhergeht, sollte eine Bearbeitung schnellstmöglich erfolgen. Hierbei unterstützen wir dich.

Ebenso bieten wir Unterstützung bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Der europäische Gesetzgeber sieht vor, dass bei einer Verarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, ein entsprechender Prozess erfolgen muss, um das Risiko zu bewerten und zu bewältigen. Dieser Prozess stellt sich meist als nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern auch als thematisch sehr komplex heraus. Vertraue dabei auf uns. Wir übernehmen die Erstellung dieser Datenschutz-Folgenabschätzung für dich.

Individuelle Schulungsangebote inkl. E-Learning-Portal (individualisierbar), Spezialschulungen

Was bringt der beste Datenschutz auf dem Papier, wenn dieser nicht auch in deinem Unternehmen gelebt wird? Deine Mitarbeiter*innen müssen nicht nur wissen, woran sie sich halten müssen, sondern vielmehr auch, weshalb der Datenschutz überhaupt so wichtig ist. Erst dann kann der Datenschutz in deinem Unternehmen vollends gelebt werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Awareness deiner Mitarbeiter*innen. Dieses Bewusstsein für den Datenschutz vermitteln wir anhand kurzer, interessanter Schulungen – wahlweise in Präsenz oder digital.

Oder alternativ per E-Learning über unser selbstentwickeltes Portal.
Sicher dir jetzt deinen kostenlosen Testzugang zu unserem Datenschutz Demo-Learning

Kunden-FAQ

Kunden-FAQ

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Aufgaben eines*r Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und ergeben sich primär aus der Datenschutz-Grundverordnung. So ist der/ die Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden. Zu den Hauptaufgaben eines*r Datenschutzbeauftragten gehören:

  • Unterrichtung und Beratung deines Unternehmens
  • Überwachung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben deines Unternehmens
  • Sensibilisierung und Schulung deiner Mitarbeiter*innen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung innerhalb deines Unternehmens
Was ist ein*e externe*r Datenschutzbeauftragte*r und wozu brauchen wir einen?

Ein*e externe*r Datenschutzbeauftragte*r ist ein*e externe*r Dienstleister*in, der von deinem Unternehmen benannt wird und sich um den betrieblichen Datenschutz kümmert. Es handelt sich also – anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten – nicht um einen Mitarbeiter deines Unternehmens.

Wann ein*e Datenschutzbeauftragte*r benannt werden muss, wird vom Gesetz vorgeschrieben. So muss ein*e Datenschutzbeauftragte*r etwa bestellt werden, wenn in deinem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Oder auch, wenn du Verarbeitungen vornimmst, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen. Oder wenn die Kerntätigkeit deiner Verarbeitung in der umfangreichen Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten besteht. Du siehst, die meisten Unternehmen werden nicht umhinkommen, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen.

Ich brauche eine*n Datenschutzbeauftragte*n. Aber warum sollte ich mir jetzt ausgerechnet eine*n Externe*n holen? Reicht da nicht ein Interner?

Grundsätzlich bleibt es natürlich dir überlassen, für welche Form des*r Datenschutzbeauftragten du dich entscheidest. Da es sich dabei jedoch um eine umfangreiche und komplexe Position handelt, muss der/die entsprechende Mitarbeiter*in jedoch über eine entsprechende Ausbildung sowie Zertifizierung verfügen und von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Das geht häufig mit einem sehr hohen Aufwand und vielen Ressourcen in deinem Unternehmen einher.

Der/ Die externe Datenschutzbeauftragte wird hingegen im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für dein Unternehmen tätig und kann somit die Aufgabe des*r Datenschutzbeauftragten übernehmen. Dein Unternehmen würde also deutlich entlastet. Wenn du dich für MORGENSTERN als externen Datenschutzbeauftragen entscheidet, profitierst du zusätzlich von den langjährigen Erfahrungen unserer Datenschutzexperten.
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Sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten identisch?

Nein, die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist der Schutz personenbezogener Daten. Der*die Informationssicherheitsbeauftragte konzentriert sich hingegen auf ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für alle Informationen einer Organisation und hat daher einen breiteren Anwendungsbereich.

 

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In einer digitalisierten Welt, in der Daten zu einer der wertvollsten Ressourcen geworden sind, ist der Schutz persönlicher Informationen von größter Bedeutung. Unsere Seminare wurden entwickelt, um dir ein tiefes Verständnis für Datenschutzprinzipien, Gesetze und alles, was dazugehört zu vermitteln.
 
 

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